Rechtsprechung
   VG Magdeburg, 19.06.2014 - 4 A 82/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,25454
VG Magdeburg, 19.06.2014 - 4 A 82/14 (https://dejure.org/2014,25454)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 19.06.2014 - 4 A 82/14 (https://dejure.org/2014,25454)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 19. Juni 2014 - 4 A 82/14 (https://dejure.org/2014,25454)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,25454) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Erstattung von Kosten für die Übernahme von Elternbeiträgen

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 14.11.2002 - 5 C 57.01

    Fortsetzung einer Jugendhilfeleistung (hier: Unterbringung in Kindertagesstätte;

    Auszug aus VG Magdeburg, 19.06.2014 - 4 A 82/14
    Der Besuch der Kindertagesstätte "S." bis zum 31.08.2013 sei eine Leistung nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII. Das Bundesverwaltungsgericht gehe in seinem Urteil vom 14.11.2002 (5 C 57.01) davon aus, dass auch die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege eine fortsetzungsfähige Leistung sei und die Vorschriften der örtlichen Zuständigkeitsregelungen anwendbar seien.

    Die Zuständigkeit für die Betreuung in Kindertagesstätten richtet sich grundsätzlich nach den §§ 86 ff. SGB VIII (BVerwG, Urteil vom 14.11.2002 - 5 C 57.01 -, juris).

    Auch die Betreuung in einer Kindertagesstätte ist eine grundsätzlich "fortsetzungsfähige" Leistung (BVerwG, Urteil vom 14.11.2002, a. a. O.).

    Das vom Kläger zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.11.2002 (a. a. O.) steht dem nicht entgegen.

  • BVerwG, 14.11.2013 - 5 C 34.12

    Kostenerstattung; örtliche Zuständigkeit; bisherige Zuständigkeit; gewöhnlicher

    Auszug aus VG Magdeburg, 19.06.2014 - 4 A 82/14
    Die Regelung greift jedoch nicht ein, weil es sich bei der fraglichen Leistung der Betreuung in der Kindertagesstätte "G." ab dem 01.09.2013 um eine neue Leistung handelt und die Elternteile bereits vor Beginn dieser Leistung verschiedene Aufenthalte begründet hatten (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 14.11.2013 - 5 C 34.12 -, BVerwGE 148, 242).
  • BVerwG, 09.12.2010 - 5 C 17.09

    Vollzeitpflege; Pflegefamilie; Pflegeperson; Pflegekind; Pflegestellenort;

    Auszug aus VG Magdeburg, 19.06.2014 - 4 A 82/14
    Als einheitliche Leistung im Sinne der Zuständigkeitsregelungen der §§ 86 ff. SGB VIII sind alle zur Deckung eines qualitativ unveränderten, kontinuierliche Hilfe gebietenden jugendhilferechtlichen Bedarfs erforderlichen Maßnahmen und Hilfen zu verstehen, zumal wenn sie im Einzelfall nahtlos aneinander anschließen, also ohne beachtliche zeitliche Unterbrechung gewährt werden (BVerwG, Urteil vom 09.12.2010 - 5 C 17/09 -, NVwZ-RR 2011, 203).
  • VG Würzburg, 25.10.2012 - W 3 E 12.877

    Einstweilige Anordnung; Kinder- und Jugendhilfe; Übernahme eines

    Auszug aus VG Magdeburg, 19.06.2014 - 4 A 82/14
    Zutreffend weist das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in seinem Urteil vom 27.05.2010 (- 15 A 120/09 -, juris) darauf hin, dass der Gesichtspunkt der Kontinuität einer bedarfsgerechten Hilfegewährung bei der Kindertagesbetreuung geringeres Gewicht hat als bei der regelmäßig auf längere Zeit angelegten Hilfe zur Erziehung oder der Eingliederungshilfe (ebenso: VG Würzburg, Beschluss vom 25.10.2012 - W 3 E 12.877 -, juris).
  • VG Hannover, 17.07.2013 - 3 A 4722/10

    Beitragsfreies Kindergartenjahr; Jugendhilfeleistung; jugendhilferechtlicher

    Auszug aus VG Magdeburg, 19.06.2014 - 4 A 82/14
    Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass sich bei einer Trennung der Eltern und dem Wegzug eines Elternteils allein die Frage eines örtlichen Einrichtungswechsels, nicht aber der Betreuungsart und des Betreuungsumfangs stellt (so aber offenbar VG Hannover, Urteil vom 17.07.2013 - 3 A 4722/10 -, juris).
  • VG Schleswig, 27.05.2010 - 15 A 120/09
    Auszug aus VG Magdeburg, 19.06.2014 - 4 A 82/14
    Zutreffend weist das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in seinem Urteil vom 27.05.2010 (- 15 A 120/09 -, juris) darauf hin, dass der Gesichtspunkt der Kontinuität einer bedarfsgerechten Hilfegewährung bei der Kindertagesbetreuung geringeres Gewicht hat als bei der regelmäßig auf längere Zeit angelegten Hilfe zur Erziehung oder der Eingliederungshilfe (ebenso: VG Würzburg, Beschluss vom 25.10.2012 - W 3 E 12.877 -, juris).
  • VG Hannover, 22.08.2017 - 3 A 5588/15

    Beendigung einer Leistung; Beginn der Leistung; Einheitlichkeit einer Leistung;

    (i) Die Kammer folgt nicht der in Teilen der bisherigen instanzgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Bay.VGH, Beschluss vom 23. April 2014, 12 ZB 14.26, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. August 2014, OVG 6 B 12.13, juris; VG Magdeburg, Urteil vom 19. Juni 2014, 4 A 82/14, juris; VG Schleswig, Urteil vom 27. Mai 2010, 15 A 120/09, juris; VG Würzburg, Beschluss vom 25. Oktober 2012, W 3 E 12.877, juris; VG Münster, Urteil vom 22. Juli 2014, 6 K 854/13, juris) zu Fällen der vorliegenden Art vertretenen Auffassung, dass die Kindertagesbetreuung als Jugendhilfeleistung ohnehin keinen Bedarf decke, der eine kontinuierliche Hilfe benötigen würde, und folglich bereits in Ermangelung eines kontinuierliche Hilfe gebietenden jugendhilferechtlichen Bedarfs bei einem Ortswechsel eine einheitliche Leistung im zuständigkeitsrechtlichen Sinne in Form der Kindertagesbetreuung nicht in Betracht komme.

    (ii) Es ist weiterhin nach Auffassung der Kammer nicht davon auszugehen, dass es sich bei dem trennungsbedingten Umzug eines Elternteils mit dem zu betreuenden Kind in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Jugendhilfeträgers generell um eine so einschneidende Zäsur in den Lebensbedingungen des Kindes handelt, dass sich in solchen Konstellationen die Frage nach dem Bedarf an Kindertagesbetreuung stets neu stellt und daher eine neue Entscheidung über die konkrete Deckung des Betreuungsbedarfs erforderlich wird (so aber: BayVGH, Beschluss vom 23. April 2014, 12 ZB 14.26, juris Rn. 11; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. August 2014, OVG 6 B 12.13, juris Rn. 17; VG Magdeburg, Urteil vom 19. Juni 2014, 4 A 82/14, juris Rn. 22; VG Schleswig, Urteil vom 27. Mai 2010, 15 A 120/09, juris Rn. 29; VG Würzburg, Beschluss vom 25. Oktober 2012, W 3 E 12.877, juris Rn. 17; VG Münster, Urteil vom 22. Juli 2014, 6 K 854/13, juris).

    Nicht überzeugend ist demgegenüber die auch nicht weiter begründete Auffassung des VG Magdeburg (Urteil vom 19. Juni 2014, 4 A 82/14, juris Rn. 23), das bei einer fünfwöchigen Unterbrechung der Betreuung davon ausging, dass bereits diese Lücke eine Zäsur bedeute, die der Annahme einer einheitlichen Leistung entgegenstünde.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht